Smart-Tarif für größten Preisvorteil: Zahlung des vollen Reisepreises zum Zeitpunkt der Buchung mit kostenpflichtiger Stornierung oder Umbuchung.
Flex-Tarif für maximale Flexibilität: 0€ Anzahlung und kostenfreie Stornierung oder Umbuchung bis zu 6 Wochen vor Reiseantritt.
Smart-Tarif für größten Preisvorteil: Zahlung des vollen Reisepreises zum Zeitpunkt der Buchung mit kostenpflichtiger Stornierung oder Umbuchung.
Flex-Tarif für maximale Flexibilität: 0€ Anzahlung und kostenfreie Stornierung oder Umbuchung bis zu 6 Wochen vor Reiseantritt.
Sechs Länder Asiens warten auf dich - also steig in den Flieger und lass das Abenteuer beginnen! Inselhopping im Tropenparadies, mystische Tempel, trubeliges Citylife in den spannendsten Städten Asiens - bei dieser Reise bleibt kein Punkt auf deiner Bucket List ohne Häkchen! Los geht’s auf den Philippinen. Wie klingen endlose Beach Days auf Cebu und Bohol? Weiße Traumstrände und türkisblaues Wasser sorgen für Tiefenentspannung, ehe es mit aufgeladenen Akkus heißt: Cityhopping! In Kuala Lumpur und Bangkok funkeln glänzende Hochhäuser und gold verzierte Tempel um die Wette, während dich Melaka auf eine Zeitreise entführt. Lass dich vom Vibe der pulsierenden Metropolen mitreißen, bevor du Großstadtdschungel gegen Mythos austauschst. Willkommen in Kambodscha! Du stößt das Tor zu den berühmten Ruinen von Angkor Wat auf. Hörst du den Ruf der mystischen Tempelanlagen? Auf Khmer Streetfood und prächtige Paläste in Phnom Penh folgen bunte Night Markets und Kolonialzauber in Saigon. Dein letzter Stopp: Das einzigartige Lichtermeer von Hongkong! Wagst du den Sprung ins große Abenteuer?
Sechs Länder Asiens warten auf dich – also steig in den Flieger und lass das Abenteuer beginnen! Inselhopping im Tropenparadies, mystische Tempel, trubeliges Citylife in den spannendsten Städten Asiens - bei dieser Reise bleibt kein Punkt auf deiner Bucket List ohne Häkchen! Los geht’s auf den Philippinen. Wie klingen endlose Beach Days auf Cebu und Bohol? Weiße Traumstrände und türkisblaues Wasser sorgen für Tiefenentspannung, ehe es mit aufgeladenen Akkus heißt: Cityhopping! In Kuala Lumpur und Bangkok funkeln glänzende Hochhäuser und Gold verzierte Tempel um die Wette, während dich Melaka auf eine Zeitreise entführt. Lass dich vom Vibe der pulsierenden Metropolen mitreißen, bevor du Großstadtdschungel gegen Mythos austauschst. Willkommen in Kambodscha! Du stößt das Tor zu den berühmten Ruinen von Angkor Wat auf. Hörst du den Ruf der mystischen Tempelanlagen? Auf Khmer Streetfood und prächtige Paläste in Phnom Penh folgen bunte Night Markets und Kolonialzauber in Ho-Chi-Minh-Stadt. Dein letzter Stopp: Das einzigartige Lichtermeer von Hongkong! Wagst du den Sprung ins große Abenteuer?Philippinen Inselhopping
Beachstay an weißen Traumstränden auf Cebu und BoholAsien Cityhopping
Von Kuala Lumpur über Saigon bis Hongkong zwischen Wolkenkratzern und StreetfoodKambodschas Ruinen
In Siem Reap am Tor zu den mystischen Ruinen von Angkor WatReise individuell anpassbar
Reisedauer, Flüge, Hotels und Ausflüge wie du es dir wünschstInkl. Badeaufenthalt
Zusätzlich am Strand entspannen und die Erlebnisse der Reise Revue passieren lassenPrivatreise
Individuelles Reiseprogramm im eigenen TempoInklusive Flug und Gepäck
Freie Auswahl der Abflughäfen und FlugverbindungenReisezeitraum
Flexibles Reisen: 182 Reisetermine zwischen April 2024 und Januar 2025Philippinen Inselhopping
Beachstay an weißen Traumstränden auf Cebu und BoholAsien Cityhopping
Von Kuala Lumpur über Saigon bis Hongkong zwischen Wolkenkratzern und StreetfoodKambodschas Ruinen
In Siem Reap am Tor zu den mystischen Ruinen von Angkor WatReise individuell anpassbar
Reisedauer, Flüge, Hotels und Ausflüge wie du es dir wünschstInkl. Badeaufenthalt
Zusätzlich am Strand entspannen und die Erlebnisse der Reise Revue passieren lassenPrivatreise
Individuelles Reiseprogramm im eigenen TempoInklusive Flug und Gepäck
Freie Auswahl der Abflughäfen und FlugverbindungenReisezeitraum
Flexibles Reisen: 182 Reisetermine zwischen April 2024 und Januar 2025Ich habe auf dieser Reise sechs Länder kennengelernt, die unterschiedlicher kaum sein könnten und genau das war mein persönliches Highlight! Jeder Tag brachte ein neues Abenteuer mit sich, neue Kulturen, neue Geschmäcker, neue Kontraste. Für mich war es eine unvergessliche Zeit mit unzähligen Erinnerungen.
Linienflüge nach Cebu und zurück ab Hongkong (Umstieg möglich)
Linienflüge zwischen Bohol und Kuala Lumpur, Kuala Lumpur und Bangkok, Saigon und Hongkong (Umstieg möglich)
Luftverkehrssteuer, Flughafen- und Flugsicherheitsgebühren
20 kg Aufgabegepäck & Handgepäck gem. Bestimmung der gewählten Airline
Fernbustransfer zwischen Kuala Lumpur - Melaka - Kuala Lumpur
Fährüberfahrt auf den Philippinen von Cebu nach Bohol
Transfers laut Routenverlauf
Übernachtungen in Unterkünften deiner Wahl
3 Nächte auf Cebu, Philippinen
4 Nächte auf Bohol, Philippinen
2 Nächte in Melaka, Malaysia
2 Nächte in Kuala Lumpur, Malaysia
2 Nächte in Bangkok, Thailand
4 Nächte in Siem Reap
1 Nacht in Phnom Penh, Kambodscha
2 Nächte in Saigon, Vietnam
2 Nächte in Hongkong
Verpflegung je nach ausgewählter Unterkunft
24-Stunden-Notfallhotline während der gesamten Reise
Reisesicherungsschein für Pauschalreisen
Reiseleitung
Visagebühren
Örtliche Steuern und Gebühren
Ausgaben persönlicher Art
Alle nicht im Programm erwähnten Mahlzeiten und Getränke
Trinkgelder
Eintritte und optionale Ausflüge
Transfers in Eigenregie in Malaysia und Hongkong
Kosten für Nahverkehr und Taxen
Zug zum Flug-Ticket der Deutschen Bahn
Ab Cebu: Schwimmen mit Walhaien & Ausflug zu den Tumalog Wasserfällen
Ab Cebu: Mactan Cebu Inselhopping mit Lunch - Gilutungan, Caohagan, Nalusuan
Ab Bohol: Tour zu den Chocolate Hills mit Besuch eines Koboldmaki-Reservats und Buffet-Lunch auf dem Loboc River
Ab Bohol: Ausflug nach Balicasag mit Delfinbeobachtung
Ab Kuala Lumpur: Bike Tour durch das versteckte Kuala Lumpur
Ab Kuala Lumpur: Batu-Höhlen & Kulturtempel-Tour
Ab Kuala Lumpur: Taman Negara mit Teresek Hill
Ab Siem Reap: Angkor Wat im Sonnenuntergang
Ab Siem Reap: Angkor Wat im Sonnenaufgang
Ab Siem Reap: Kayaktour auf dem Sap Tonle Lake
Ab Siem Reap: Sunset Bike Ride
Ab Phnom Penh: Streetfood Tour
Ab Saigon: Cyclo-Tour zu den Highlights von Saigon
Ab Saigon: Tagestour zum Mekong Delta
Ab Hongkong: Besuch des Sky100 Observation Deck
Welche abweichenden Storno- und Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten?
Für diese Reise bieten wir den Flex-Tarif mit maximaler Flexibilität und den Smart-Tarif mit dem größten Preisvorteil an. Es gelten gesonderte Storno- und Zahlungsbedingungen.
Im Flex-Tarif gelten folgende Bedingungen, sofern ein Zeitraum von mindestens 6 Wochen zwischen Buchung und Abreise liegt:
Im Smart-Tarif gelten folgende Bedingungen:
Welche Einreisebestimmungen gelten für mein Zielgebiet?
Geltende Regelungen und Bestimmungen hinsichtlich der Einreise können sich täglich ändern. Verbindliche und tagesaktuelle Informationen zu den Reisebestimmungen deines Zielgebiets findest du auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes für die Philippinen, Malaysia, Thailand, Kambodscha, Vietnam und Hongkong.
Wie läuft der Transfer ab?
Auf den Philippinen und in Thailand, Kambodscha und Vietnam gelangst du per Gruppentransfers in Kleinbussen und Fähre zu deinen Unterkünften und zu den Flughäfen (im Reisepreis inkludiert). Die genauen Fahrzeiten bekommst du in deinen Reiseunterlagen mitgeteilt. Dies umfasst folgende Transfers:
Tag 2: Kleingruppentransfer: Flughafen Cebu - Unterkunft Cebu
Tag 5: Kleingruppentransfers: Unterkunft Cebu - Pier Cebu / Fähre Cebu Pier - Tagbilaran Pier / Pier Bohol - Unterkunft Bohol
Tag 9: Kleingruppentransfer: Unterkunft Bohol - Flughafen Bohol
Tag 9: Fernbustransfer: Flughafen Kuala Lumpur - Fernbusstation Melaka
Tag 11: Fernbustransfer: Fernbusstation Melaka - Fernbusstation Kuala Lumpur
Tag 13: Kleingruppentransfer: Flughafen Bangkok - Unterkunft Bangkok
Tag 16: Kleingruppentransfer: Unterkunft Bangkok - Unterkunft Siem Reap (ca. 400 km)
Tag 19: Kleingruppentransfer: Unterkunft Siem Reap - Unterkunft Phnom Penh (ca. 320 km)
Tag 20: Kleingruppentransfer: Unterkunft Phnom Penh - Unterkunft Saigon (ca. 230 km)
Tag 22: Kleingruppentransfer: Unterkunft Saigon - Flughafen Saigon
In Singapur, Malaysia und Hongkong sind die Transfers zwischen Flughafen und Unterkunft und Busbahnhof nicht inkludiert. Es gibt mehrere Möglichkeiten, um vom Busbahnhof zu deinem Hotel und zum Flughafen zu gelangen.
U-Bahn (In Singapur Mass Rapid Transit, kurz MRT; KTM Komuter in Kuala Lumpur)
Bahn (In Hongkong: Airport Express)
Bus
Taxi
Vor Ort in den einzelnen Städten kannst du mittels des öffentlichen Nahverkehrs (Bus, Bahn, Taxi, Tuk Tuk) die Gegend erkunden. Diese Kosten sind nicht im Reisepreis inbegriffen.
Wie verläuft die Einreise nach Kambodscha?
Für Kambodscha benötigst du mit deutscher Staatsangehörigkeit ein Visum. Dein Fahrer bringt dich zum Grenzpunkt von Poi Pet, wo du dein Visum on arrival beantragen kannst. Die Gebühr von 30 US $ Dollar solltest du für dein touristisches T-Visum am besten passend mitführen. An der Grenze angekommen, wirst du aufgefordert, deinen Reisepass vorzuzeigen und ein biometrisches Passbild abzugeben. Zudem wird dein ein Visa-Antrag ausgehändigt, den du ausfüllen musst.
Wann ist die beste Reisezeit für diese Reise?
Auf den Philippinen herrscht ein tropisches Klima, die Temperaturen sind das ganze Jahr über hoch, die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei ca. 27 Grad Celsius. Unterschieden wird zwischen der Trockenzeit (hot-season) und der Regenzeit (rainy season). Die beste Reisezeit für die Philippinen ist die Trockenzeit, die von Januar bis März andauert. In diesen Monaten regnet es kaum und es ist nicht allzu heiß.
Das Klima in Malaysia ist das ganze Jahr über feucht und heiß. Es gibt nur geringe Schwankungen der Temperaturen und Luftfeuchtigkeit. Zu der besten Reisezeit für den Westen Malaysias zählen die Wintermonate Dezember, Januar und Februar, da es hier vergleichsweise trocken ist. Gute Wetterbedingungen herrschen auch im November und März. Im Juni, Juli und August können die Temperaturen zwar extrem sein, aber die Anzahl der Regentage ist im Vergleich zu anderen Monaten im Frühjahr und Herbst geringer. In Kuala Lumpur herrschen das ganze Jahr über Temperaturen zwischen 23°C und 33°C. Je nach Höhenlage und Region können die Temperaturen natürlich schwanken.
In Thailand herrscht ein tropisches Klima. Mit durchschnittlich nur einem Regentag und Tagestemperaturen zwischen 30 und 32 Grad ist der Dezember am angenehmsten. Die beste Reisezeit liegt zwischen November und März.
Als beste Reisezeit für Kambodscha gilt der Zeitraum von November bis Februar. In diesen Monaten herrschen in der Regel Temperaturen von 30°C -32°C. Dezember und Januar gelten als kühlste Monate, zu dieser Zeit kann die Temperatur auch auf 26°C sinken. Mit 7-8 Sonnenstunden pro Tag, einer geringen Luftfeuchtigkeit mit weniger als 50% und nur 1-2 Regentagen pro Monat herrscht hier im Winter ideales Reisewetter.
Da Vietnam geografisch betrachtet ein sehr lang gezogenes Land ist, herrschen pro Region unterschiedliche Klimaverhältnisse. Im Norden kann man von November bis April mit angenehm kühlen Temperaturen zwischen 19 und 27 Grad rechnen, im Sommer herrschen von Mai bis Oktober warm-feuchte 38 Grad. Im Süden findet man ganzjährig warm bis heiße Temperaturen vor, das Klima ist tropisch-wechselfeucht.
Die beste Reisezeit für Hongkong ist von Herbst bis Frühling, also Ende September bis April. Es kann zwar zu vereinzelten Regenschauern kommen, das Wetter ist in dieser Zeit jedoch sehr stabil und die Luftfeuchtigkeit nicht zu hoch. Die Tagestemperaturen liegen zwischen 13 und 30 Grad.
Welche Währungen benötige ich?
Auf den Philippinen wird mit dem philippinischen Peso bezahlt. Ein philippinischer Peso entspricht 0,017 €.
Die Währung Malaysias ist der Malaysische Ringgit. Ein Malaysischer Ringgit entspricht 0,22€.
In Thailand wird mit dem Baht gezahlt. Ein Baht entspricht 0,027 €.
Die Landeswährung Kambodschas ist der Kambodschanische Riel. Die dominierende Währung ist jedoch der US-Dollar. Produkte und Dienstleistungen sind zumeist direkt in US-Dollar ausgezeichnet. Im Umlauf sind jedoch nur US-Dollar Scheine und keine Münzen. Das heißt, bei Rechnungen, die mit Cent-Beträgen ausgestellt werden, wird das Wechselgeld in der Landeswährung Riel zurückgegeben. Es empfiehlt sich also, immer ausreichend US-Dollar Noten mitzuführen. Kleine US-Dollar Noten erleichtern die Zahlung und stellen sicher, dass korrektes Wechselgeld gegeben werden kann.
In Vietnam benötigst du den Vietnamesischen Dong. Ein Dong entspricht 0,000042 €.
In Hongkong zahlt man mit dem Hongkong Dollar. Ein Hongkong Dollar entspricht 0,12 €
Was muss ich beim Besuch von heiligen Stätten und Tempeln beachten?
So touristisch es an manchen berühmten Tempeln auch zugehen kann, bitte vergiss nie, dass du dich an einem heiligen Ort befindest und du dich dementsprechend stets respektvoll an die geltenden Regeln hältst. Deine Schultern und Knie sollten bei einem Besuch bedeckt sein (z.B. mit einem Sarong oder Tuch).
Wie übernimmt journaway soziale Verantwortung?
Malaysia:
Beim Streifen durch den Dschungel einen echten Tiger sehen - ein Gänsehautmoment, den wir noch lange in Erinnerung behalten werden. Damit das weiterhin möglich ist, ist es für uns selbstverständlich, Malaysia etwas zurückzugeben: Mit jährlichen Spendenbeiträgen unterstützten wir die “Wildlife Society of Selangor” bei ihrem Vorhaben, den Malaiischen Tiger zu schützen. Die Tigerunterart ist stark gefährdet. Weniger als 150 wilde Tiere gibt es noch. Durch Wilderei und Regenwaldrodung sind sie äußerst bedroht. Die Stiftung setzt sich im Rahmen eines Projektes dafür ein, nachhaltige Lebensgrundlagen zu schaffen und indigene Völker in den Schutz des Tigers und die Wiederherstellung des Ökosystems Regenwalds einzubinden. Das finden wir großartig und unterstützen sie im Namen aller journaway-Reisenden.
Weitere Infos zum Projekt findest du hier.
Kambodscha:
Noch einmal in Erinnerungen an die glückliche Kindheit schwelgen - früher war alles einfacher. Doch nicht alle Kinder haben das Privileg, auf eine sorglose Kindheit zurückblicken zu können. Aus diesem Grund ist es für uns selbstverständlich, bei einem Aufenthalt in Sihanoukville das Ausbildungsrestaurant Sandan zu besuchen. Mit jährlichen Spendenbeiträgen unterstützen wir ‘M’Lop Tapang’ dabei, Bildung an Kinder und junge Erwachsene zu vermitteln und Chancengleichheit für alle zu schaffen, sowie vor Missbrauch zu schützen und Familien zu stärken. Etwa 17,8 Prozent der Kambodschaner leben unterhalb der Armutsgrenze. Dadurch ist der Zugang zu Bildung und einem sicheren sozialen Umfeld nicht selbstverständlich. Mit einem Besuch des Sandan Restaurants unterstützt du die Organisation und trägst zum Fortbestand der zahlreichen Förderprogramme von M’Lop Tapang bei. wir finden diesen Beitrag für eine bessere Zukunft der Kinder großartig und unterstützen sie im Namen aller journaway-Reisenden.
Weitere Infos findest du hier.
Thailand:
Kennst du dieses Kribbeln im Bauch, wenn du das erste Mal nach langer Zeit deine Zehen in den warmen Sand steckst und die salzige Meeresluft einsaugst? Damit endlose, weiße Traumstrände auch für die nachfolgenden Generationen so traumhaft schön bleiben, ist es wichtig, sich für den Schutz und den Erhalt einer sauberen Umwelt einzusetzen. Aus diesem Grund ist es für uns selbstverständlich, Trash Hero World mit jährlichen Spendenbeiträgen zu unterstützen, um Menschen schon von Kindesalter dazu zu motivieren, Trash Heroes im Alltag zu werden und eine konsequent positive Botschaft für eine saubere Umwelt zu vermitteln. Wir finden diesen Beitrag für eine bessere Zukunft großartig und unterstützen sie im Namen aller journaway-Reisenden.
Weitere Infos findest du hier.
Du kannst per Kreditkarte, Rechnung zahlen.
Für spezielle Reisen gelten im Einzelfall abweichende Stornobedingungen, die Sie dem Punkt "Informationen zu Ihrer Reise" entnehmen.
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines, der den Versicherungsschutz dokumentiert, ist die Zahlung des Reisepreises wie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen, fällig und zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übergeben ist, und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziffer 10.1 genannten Grund der AGB abgesagt werden kann.
Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht ein, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann der Veranstalter den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an Ziffer 6.2 und 6.3 der AGB orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.
Für spezielle Reisen gelten im Einzelfall abweichende Stornobedingungen, die Sie dem Punkt "Informationen zu Ihrer Reise" entnehmen.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter oder dem Reisebüro, über das evtl. die Buchung des Kunden erfolgte.
Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail unter: team@journaway.com) oder über den in der E-Mail der Buchungsbestätigung enthaltenen Stornierungslink zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Grundsätzlich gelten die für die betreffende Reise ausgewiesenen und mit dem Kunden vereinbarten Entschädigungspauschalen. Vorbehaltlich einer solchen gesonderten Vereinbarung gelten die folgenden Entschädigungspauschalen, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von dem Veranstalter und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, bestimmen:
• Bis 42. Tag vor Reisebeginn kostenfrei
• vom 41. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 35 %
• vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 45 %
• vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 %
• vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70 %
• vom 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 %
• bei Rücktritt am Abreisetag / bei Nichterscheinen 90 %
Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als in Höhe der von dem Veranstalter geforderten Pauschalen.
Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen eine konkret berechnete, ggf. höhere Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
Bei Buchung im Smart Tarif gilt Ziff. 6.3 der AGB, so dass der Veranstalter entstehende Stornoentschädigung konkret unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen oder sonstiger entstehender Einnahmen berechnet. Da dem Kunden eine außergewöhnliche Vergünstigung gewährt wird, sind die Leistungen der Leistungsträger i.d.R. verbindlich und nicht erstattungsfähig. Bei einem Rücktritt kommen weder ersparte Aufwendungen noch sonstige Einkünfte zustande, so dass u. U. fast der gesamte Reisepreis mit entstehenden Kosten verrechnet wird.
Smart-Tarif für größten Preisvorteil: Zahlung des vollen Reisepreises zum Zeitpunkt der Buchung mit kostenpflichtiger Stornierung oder Umbuchung.
Flex-Tarif für maximale Flexibilität: 0€ Anzahlung und kostenfreie Stornierung oder Umbuchung bis zu 6 Wochen vor Reiseantritt.
Allgemeine Reisebedingungen der journaway GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Angebote der journaway GmbH („journaway“), die auf der Internetseite als eigene Reiseangebote gekennzeichnet sind und bei welchen mehrere, verschiedene Reiseleistungen von journaway als Reiseveranstalter angeboten werden. Sie gelten zwischen dem Kunden als die Pauschalreise buchende Person (m/w/d), dem „Kunden“, und journaway. Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten nicht für die von journaway lediglich vermittelten Reisen, die von Dritten als Pauschalreise angeboten und durchgeführt werden.
2. Abschluss des Reisevertrages, Reisedokumente
2.1 Mit seiner Reiseanmeldung (Buchungsauftrag) bietet der Kunde journaway den Abschluss eines Pauschalreisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung der jeweiligen Reise auf der Internetseite und auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Es wird empfohlen, die Reiseanmeldung mit dem auf der Website von journaway enthaltenen Buchungsformular zu tätigen.
2.2 Die Buchung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Reiseanmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme des Buchungsauftrags des Kunden durch journaway zustande. journaway bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger direkt oder über den Reisevermittler und übersendet den Sicherungsschein. Nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB erhält der Kunde die Reisebestätigung in Papierform. Die Buchungsbestätigung gilt gleichzeitig als Rechnung.
2.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt unter Wahrung der vorvertraglichen Unterrichtungspflichten ein neues Angebot von journaway vor, an das journaway für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot ausdrücklich oder schlüssig, etwa durch Leistung der Anzahlung, annehmen und der Vertrag kommt mit dem Inhalt des neuen Angebots zustande.
2.5 Bei allen Online-Buchungen gilt für den Vertragsabschluss: Dem Kunden wird der Ablauf der Online-Buchung in der Buchungsstrecke auf der Internetseite von journaway erläutert. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde jederzeit seine Angaben ändern, korrigieren oder zurücksetzen. Auch für die Zurücksetzung des gesamten Online-Buchungsformulars steht eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutern wird. Der Kunde gelangt durch Klicks auf eine Seite, auf der er seine Daten eingeben und anschließend die Bezahlart auswählen kann. Falls der Kunde den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach das Browser-Fenster schließen. Ansonsten kann er die Buchungsanmeldung zum Abschluss bringen. Mit Betätigung des Buttons bzw. der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde rechtsverbindlich seinen Buchungsauftrag ab, so dass eine Kostenpflicht entsteht. Danach können keine Änderungen an den persönlichen Angaben oder personenbezogenen Daten des Kunden mehr vorgenommen werden. Der Kunde hat daher vor Abgabe seines Buchungsauftrags Sorge zu tragen, dass er alle Informationen, Namen und Angaben, wie etwa die E-Mail-Adresse, (Mobil-)Telefon-nummer oder Zahlungsdaten korrekt eingegeben hat. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail), die noch keine Annahme der Anmeldung darstellt, sondern lediglich den Eingang derselben bestätigt. Vertragssprachen werden angegeben, wobei ausschließlich die deutsche Sprache maßgeblich ist.
2.6 Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Reisedokumente unverzüglich auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und fehlerhafte Bezeichnungen unverzüglich journaway mitzuteilen. Insbesondere falsch geschriebene Namen können zur Nichtmitnahme durch eine Fluggesellschaft oder zu Problemen bei der Einreise führen.
2.7 Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes: journaway weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die im Fernabsatz (Internetseite) angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag auf Basis der Allgemeinen Reisebedingungen ist stets möglich (siehe Ziffer 6). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
3. Leistungen von journaway
3.1 Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von journaway in der zur betreffenden Reise gehörigen Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung an den Kunden, die den Vertragsschluss bestätigt.
3.2 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von journaway nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von journaway herausgegeben werden, sind für ihre Leistungspflichten nicht verbindlich.
4. Bezahlung
4.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines, der den Versicherungsschutz dokumentiert, ist die Zahlung des Reisepreises wie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen, fällig und zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übergeben ist, und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziffer 10.1 genannten Grund abgesagt werden kann.
4.2 Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht ein, ist journaway berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann journaway den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziffer 6.2 und 6.3 orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.
5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss
5.1 journaway behält sich vor, den in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird journaway den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von journaway zur Preissenkung nach Ziff. 5.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
5.2 Da Ziffer 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 5.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für journaway führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von journaway zu erstatten. journaway darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
5.3 journaway behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen um bis zu 3 Stunden, Routenänderungen in zumutbarem Umfang). journaway hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
5.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in Ziffer 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann journaway sie nicht einseitig vornehmen. journaway kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von journaway bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann journaway die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 5.4 entsprechend, d. h. journaway kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von journaway bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
5.5 journaway kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziffer 5.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die journaway den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
5.6 Nach dem Ablauf einer von journaway nach Ziffer 5.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
5.7 Tritt der Kunde nach Ziffer 5.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit journaway infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises bzw. geleisteter Anzahlungen verpflichtet ist, hat journaway auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt Rückzahlung zu leisten.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornierung der Reise
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei journaway unter der unten genannten Adresse oder dem Reisebüro, über das evtl. die Buchung des Kunden erfolgte. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail unter: team@journaway.com) oder über den in der E-Mail der Buchungsbestätigung enthaltenen Stornierungslink zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert journaway den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Grundsätzlich gelten die für die betreffende Reise ausgewiesenen und mit dem Kunden vereinbarten Entschädigungspauschalen. Vorbehaltlich einer solchen gesonderten Vereinbarung gelten die folgenden Entschädigungspauschalen, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von journaway und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, bestimmen:
Bis 42. Tag vor Reisebeginn kostenfrei
vom 41. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 35 %
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 45 %
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 %
vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70 %
vom 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 %
bei Rücktritt am Abreisetag /
bei Nichterscheinen 90 %
Dem Kunden bleibt es unbenommen, journaway nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als in Höhe der von journaway geforderten Pauschalen.
6.3 journaway behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen eine konkret berechnete, ggf. höhere Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
7. Umbuchungen, Ersatzpersonen
7.1 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch nach der Buchung der Reise Umbuchungen vorgenommen, kann journaway bis zum 7. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von € 30,00 pro Umbuchungsvorgang erheben. Ist journaway zu einer Umbuchung nicht bereit bzw. ist diese nicht möglich, so kann der Kunde nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung unter den in Ziffer 6.2 und 6.3 genannten Bedingungen vorgehen. Dem Kunden ist unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
7.2 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie journaway nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. journaway kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber journaway als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. journaway darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
8. Reiseversicherungen
Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten, empfiehlt journaway dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und kann dem Kunden eine Reiserücktrittskosten-Versicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die journaway ihm ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit) nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
10. Rücktritt und Kündigung durch journaway
10.1 journaway kann bis 42 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteinehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt.
10.2 Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung durch journaway nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann journaway ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält journaway den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Anzeige von Gepäckschäden, Gepäckverzögerungen oder Gepäckverlust
11.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von journaway oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit journaway infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.
11.2 Verlangt der Kunde Abhilfe, hat journaway den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. journaway kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann journaway die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat journaway Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
11.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet journaway innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche oder elektronische Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe durch journaway verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält journaway hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.
11.4 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen binnen sieben Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder direkt gegenüber journaway anzuzeigen, wenn Flüge Teil der Pauschalreise sind und reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
11.5 Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass er rechtzeitig zu Beginn der Pauschalreise am Abreiseort erscheint, insbesondere bei Eigenanreise durch selbst gebuchte Flüge. Bei der Buchung von selbst gebuchten Reiseteilen oder Flügen ist zu empfehlen, einen erheblichen zeitlichen Vorlauf zu berücksichtigen und, etwa bei Verwendung von Rail & Fly Tickets, mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen, um den Check-In und die Sicherheits- und / oder Gesundheitskontrolle bequem passieren zu können. Ebenso sollte bei der Eigenbuchung von Anschlussflügen ein erheblicher zeitlicher Spielraum eingeplant werden und möglichst ein Tarif gewählt werden, bei dem Umbuchungen jederzeit kostenfrei oder zu geringen Kosten möglich sind.
12. Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er journaway auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
13. Haftung, Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von journaway für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.
14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
journaway ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter oder der Vermittler diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, finden Sie auf der Internetseite transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de.
15. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
15.1 journaway informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste, auch bei Covid-19-Maßnahmen des Bestimmungslandes), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
15.2 journaway haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde journaway mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, journaway hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten.
15.3 Der Kunde ist selbst für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente verantwortlich und muss darauf achten, dass sein Reisepass oder Personalausweis eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Ferner ist er für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, journaway hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere sind ausländische Zoll- und Devisen-vorschriften einzuhalten.
15.4 Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz, der über Ziffer 15.1 hinaus gesundheitlich sinnvoll ist, rechtzeitig informieren, ebenso über Prophylaxemaßnahmen. Auf die allgemeinen Informationen der Gesundheitsämter, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, reisemedizinisch erfahrener Ärzte, Tropenmediziner und des Bernhard-Nocht-Institutes für Tropenmedizin in Hamburg wird verwiesen.
16. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden
16.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert journaway den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen. journaway hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse: team@journaway.com mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder journaway unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
16.2 Mit einer Nachricht an team@journaway.com kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
17. Sonstiges, Hinweise auf Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
17.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und journaway findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von journaway vereinbart.
17.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter ec.europa.eu/consumers/odr findet. journaway nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach VSBG teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Reiseveranstalter: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer, Geschäftsführer: Marco Behrends, Telefon: 0491-79893171, E-Mail: team@journaway.com, www.journaway.com, USt-ID: DE304762595. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Pauschalreisen. Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0800 – 533 111. Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. Diese ARB sind urheberrechtlich geschützt. journaway vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Kambodscha zu beachten?
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Datenstand vom: 22.03.2024 00:35 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Malaysia zu beachten?
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Datenstand vom: 22.03.2024 00:35 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Philippinen zu beachten?
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Datenstand vom: 22.03.2024 00:35 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Thailand zu beachten?
Die Einreise ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
Als geimpft / genesen gilt: Die Einreise ist unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status möglich. Es muss kein Nachweis erbracht werden.
Wichtig bei der Einreise:
Versicherung:
Es wird eine Reisekrankenversicherung benötigt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Versicherung eventuell vorgeschriebene COVID-19-Kosten abdeckt.
Dies gilt für Reisende, die zur Rück- oder Weiterreise in ein anderes Land einen PCR-Test vorweisen müssen. Diese müssen über eine Reisekrankenversicherung verfügen, die die Behandlung von COVID-19 in Thailand abdecken würde, falls der Test positiv ausfällt. Die Versicherungssumme muss mindestens 10.000 US-Dollar umfassen. Die Versicherung muss den Aufenthaltszeitraum in Thailand zuzüglich sieben Tage darüber hinaus umfassen.
Transit:
Der Transit ist möglich. Der Transit unterliegt den gleichen Bestimmungen wie die Einreise.
Datenstand vom: 22.03.2024 00:35 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Vietnam zu beachten?
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Datenstand vom: 22.03.2024 00:35 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche Einreisebestimmungen gelten für Kambodscha?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Einreiseformular:
Alle Reisenden müssen die Kambodscha e-Arrival Card innerhalb von 7 Tagen vor ihrer Ankunft einreichen: https://www.arrival.gov.kh/
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Dabei muss es sich um eine offizielle Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten handeln.
Welche Einreisebestimmungen gelten für Malaysia?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Einreiseformular:
Das folgende Formular muss innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise ausgefüllt werden: https://imigresen-online.imi.gov.my/mdac/main
Bei Einreise über die Flughäfen KLIA1 und KLIA2 in Kuala Lumpur besteht die Möglichkeit sich vorher für die Nutzung des “E-Gate/Autogate” zu registrieren, so können längere Wartezeiten bei der Passkontrolle vermieden werden. Bei erster Einreise ist eine Verifizierung am regulären Passschalter erforderlich, erst nach der Registrierung kann das Autogate bei der Ausreise und weiteren Ein-/Ausreisen genutzt werden.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Bei Ankunft beachten:
Bei der Einreise werden Abdrücke beider Zeigefinger genommen. Ausgenommen sind: Kinder unter 12 Jahren, Inhaber von Diplomatenpässen, Besucher bei denen die Abnahme der Fingerabdrücke nicht möglich ist, hochrangige Besucher mit vorheriger Zustimmung der Einwanderungsbehörde.
Eine Reise auf dem Landweg:
Bei der Einreise mit dem eigenen Fahrzeug muss eine Registrierung vorgenommen werden: https://vep.jpj.gov.my
Welche Einreisebestimmungen gelten für Philippinen?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Einreiseformular:
Das folgende Formular muss innerhalb von 72 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden: https://etravel.gov.ph. Es wird ein QR-Code generiert, den Reisende vorweisen müssen.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Reisegenehmigung, bei allein reisenden Minderjährigen. Minderjährige unter 15 Jahren, die ohne Begleitung der Eltern reisen, müssen eine spezielle Einreiseerlaubnis ("Waiver of Exclusion Ground") bei ihrer zuständigen Auslandsvertretung beantragen. Hierzu werden unter anderem eine beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern sowie Passkopien benötigt. Bei Einreise kann eine Gebühr erhoben werden und es kann passieren, dass der Pass bis zur Ausreise einbehalten wird.
Bei Ankunft beachten:
Reisende müssen damit rechnen, dass bei Einreise eine gesonderte Flug- oder Seehafengebühr gezahlt werden muss. Deren Höhe kann im Einzelfall bei der Beförderungsgesellschaft oder beim betreffenden Flug- bzw. Seehafen erfragt werden. Die Gebühr ist in der Regel in bar zu entrichten.
Welche Einreisebestimmungen gelten für Thailand?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
- Geburtsurkunde, bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Dies kann eine Kopie der Geburtsurkunde sein.
- Passkopie des/der Sorgeberechtigten, bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Bei Ankunft beachten:
Reisende sind verpflichtet, ihren Pass inklusive Visum bzw. Einreisestempel (oder eine Kopie davon) stets mit sich zu führen.
Welche Einreisebestimmungen gelten für Vietnam?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein.
Der Kinderreisepass ist nur mit Lichtbild gültig.
Zusatzinformationen zur Gültigkeit:
Sind Reisende dazu berechtigt, ohne Visum nach Vietnam zu reisen (siehe Visabestimmungen), muss das Reisedokument zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Registrierung:
Es besteht Registrierungspflicht. Die Registrierung wird in der Regel von den Unterkünften vorgenommen.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Dabei muss es sich um eine offizielle Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten handeln.
Benötige ich ein Visum für Kambodscha?
Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.
Visaarten:
Visum ( Botschaft, Konsulat )
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 1-5 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
E-Visum/elektronische Einreisegenehmigung
Erläuterung: Das Visum/die elektronische Einreisegenehmigung kann online beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.
Nutzen Sie dazu den folgenden Link : https://www.evisa.gov.kh
Die Einreise mit dem e-Visum ist nur über eine begrenzte Anzahl von Grenzübergängen möglich.https://www.evisa.gov.kh/information/port_entry/3
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 14 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Visum bei Ankunft
Erläuterung: Das Visum ist bei Ankunft vor Ort an offiziellen Grenzstellen erhältlich.
Das Visum bei Ankunft berechtigt zu einem Aufenthalt von 30 Tagen und einmaliger Einreise.
Hinweis:
Das Touristenvisum wird für maximal 30 Tage ausgestellt. Die Aufenthaltsdauer wird bei Einreise festgelegt, man erhält eine Ein-/Ausreisekarte, die abgestempelt wird. Diese Karte muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Das Visum kann einmalig bei der Einwanderungsbehörde des Innenministeriums verlängert werden. Dazu ist jedoch eine Registrierung in der App FPCS (Foreigners Present in Cambodia System) nötig. In der Regel übernehmen die Betreiber von Unterkünften die Registrierung. Reisende sollten sich jedoch vergewissern, dass diese vorgenommen wurde oder sich selbst registrieren. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://ips-cambodia.com/foreigners-present-in-cambodia-system/
Mitzuführende Dokumente:
- Visumantrag
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
Wir empfehlen die Beantragung des Visums über unseren Partner visumPOINT. Durch die Angabe des Codes PASSOLUTION erhalten Sie 10% Rabatt. Zum Anbieter: www.visumpoint.de.
Benötige ich ein Visum für Malaysia?
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Mitzuführende Dokumente:
- Reisepass, mit mindestens zwei freien gegenüberliegenden Seiten
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis einer Unterkunft
Hinweis:
Für die Einreise in die Staaten Sabah und Sarawak wird ein separates Visum ausgestellt, das in der Regel 90 Tage gültig ist. Reisende sollten sicherstellen, dass ein entsprechender Stempel im Reisepass angebracht ist.
Benötige ich ein Visum für Philippinen?
Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.
Das Visum wird bei Ankunft kostenlos ausgestellt, in Ausnahmefällen kann jedoch auch ein Visum vor Reisebeginn beantragt werden (siehe unten).
Visaarten:
Visum ( Botschaft, Konsulat )
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mehrere Wochen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Visum bei Ankunft
Erläuterung: Das Visum ist bei Ankunft vor Ort an offiziellen Grenzstellen erhältlich.
Das Visum wird bei Ankunft kostenlos ausgestellt und gilt für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen. Es kann bei den zuständigen Behörden verlängert werden.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
Wir empfehlen die Beantragung des Visums über unseren Partner visumPOINT. Durch die Angabe des Codes PASSOLUTION erhalten Sie 10% Rabatt. Zum Anbieter: www.visumpoint.de.
Benötige ich ein Visum für Thailand?
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 30 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 30 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Eine einmalige Verlängerung des visafreien Aufenthalts um weitere 30 Tage ist möglich. Die Verlängerung muss vor Ablauf der zulässigen visafreien Aufenthaltsdauer bei der zuständigen thailändischen Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
Einreise auf dem Land- und Seeweg:
Bei Reisen auf dem Land- und Seeweg sind maximal zwei visumfreie Einreisen pro Kalenderjahr möglich. Danach wird ein Visum benötigt oder es muss über den Luftweg eingereist werden.
Benötige ich ein Visum für Vietnam?
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 45 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 45 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Die visafreie Aufenthaltsdauer von 45 Tagen wird bei jeder Einreise neu gerechnet, unabhängig davon, wann die letzte Ausreise erfolgt ist.
Für einen Aufenthalt von mehr als 45 aufeinanderfolgenden Tagen benötigen Reisende ein Visum. Dieses können sie online über folgenden Link beantragen: https://evisa.xuatnhapcanh.gov.vn/en_US/web/guest/home. Auf der verlinkten Seite lesen Sie auch, über welche Grenzübergänge die Einreise mit einem E-Visum möglich ist.
Zudem gibt es die Möglichkeit zur Beschaffung eines Visums vor Ort, dieses wird aber nur an bestimmten Grenzstellen ausgestellt und es ist zu empfehlen, ein Visum vorab zu beantragen.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
Welche Impfungen werden für Kambodscha emfpohlen?
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist. Es kann jedoch auch nach kürzeren Transitaufenthalten zu Kontrollen kommen.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Vogelgrippe, bei besonderer Exposition
- Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Zika-Virus
- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Dengue-Fieber
- HFMK
Welche Impfungen werden für Malaysia emfpohlen?
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Poliomyelitis. Alle Personen, die seit mehr als 4 Wochen in Malaysia sind und eine internationale Reise antreten, müssen nach WHO-Vorschriften (oraler Impfstoff bOPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV) gegen Polio geimpft sein. Die Impfung muss vier Wochen bis zwölf Monate vor der Abreise stattgefunden haben. Bei dringenden Reisen muss die Impfung mindestens zum Zeitpunkt der Abreise durchgeführt worden sein. Allen Reisenden wird daher empfohlen, sich vollständig gegen Polio zu impfen. Die Impfung muss im Internationalen Impfschein separat bescheinigt werden.
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist. Es kann jedoch auch nach kürzeren Transitaufenthalten zu Kontrollen kommen.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus
- Cholera
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Vogelgrippe, bei besonderer Exposition
- Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Poliomyelitis. Alle Personen, die seit mehr als 4 Wochen in Malaysia sind und eine internationale Reise antreten, müssen nach WHO-Vorschriften (oraler Impfstoff bOPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV) gegen Polio geimpft sein. Die Impfung muss vier Wochen bis zwölf Monate vor der Abreise stattgefunden haben. Bei dringenden Reisen muss die Impfung mindestens zum Zeitpunkt der Abreise durchgeführt worden sein. Allen Reisenden wird daher empfohlen, sich vollständig gegen Polio zu impfen. Die Impfung muss im Internationalen Impfschein separat bescheinigt werden.
- Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Zika-Virus
- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Dengue-Fieber
- HFMK
- Poliomyelitis
Welche Impfungen werden für Philippinen emfpohlen?
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist. Es kann jedoch auch nach kürzeren Transitaufenthalten zu Kontrollen kommen.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Poliomyelitis. Alle Personen, die seit mehr als 4 Wochen auf den Philippinen sind und eine internationale Reise antreten, müssen nach WHO-Empfehlungen (oraler Impfstoff bOPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV) gegen Polio geimpft sein. Die Impfung muss vier Wochen bis zwölf Monate vor der Abreise stattgefunden haben. Bei dringenden Reisen sollte die Impfung mindestens zum Zeitpunkt der Abreise durchgeführt worden sein. Allen Reisenden wird daher empfohlen, sich vollständig gegen Polio zu impfen.
- Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Zika-Virus
- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Dengue-Fieber
- Poliomyelitis
Welche Impfungen werden für Thailand emfpohlen?
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist. Es kann jedoch auch nach kürzeren Transitaufenthalten zu Kontrollen kommen.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Versicherung:
Reisende, die zur Rück- oder Weiterreise in ein anderes Land einen PCR-Test vorweisen müssen, benötigen eine Reisekrankenversicherung. Diese muss die Behandlung von COVID-19 in Thailand abdecken, falls der Test positiv ausfällt. Die Versicherungssumme muss mindestens 10.000 US-Dollar umfassen. Die Versicherung muss den Aufenthaltszeitraum in Thailand zuzüglich sieben Tage darüber hinaus umfassen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Zika-Virus
- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Dengue-Fieber
Welche Impfungen werden für Vietnam emfpohlen?
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Zika-Virus
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Dengue-Fieber
- HFMK
Wer ist journaway?
journaway ist Experte für Rundreisen weltweit. Ob individuell auf einem Roadtrip, in einer Kleingruppe mit neuen Freunden oder ganz privat mit eigenen Transfers: Die Reisen kombinieren stets die beliebtesten Highlights eines Landes mit versteckten Geheimtipps auf der Route. Abgerundet wird das Abenteuer mit Nächten in außergewöhnlichen Unterkünften wie Eco Lodges, Tree Houses oder Glamping-Tents. Unvergessliche Erlebnisse und Gänsehautmomente sind mit journaway garantiert!
Wann wurde journaway gegründet?
journaway wurde 2017 gegründet.
Wo ist der Sitz von journaway?
journaway hat seinen Sitz in Leer.
Mara Trautwein
Ich bin erreichbar
Montag - Sonntag von 8 - 22 Uhr
Feiertags von 10 - 14 Uhr
Gina Krauledat
Ich bin erreichbar
Montag - Sonntag von 8 - 22 Uhr
Feiertags von 10 - 14 Uhr